Handyvertrag kündigen
Wer seinen Handyvertrag kündigen möchte, muss einiges beachten, damit die Kündigung tatsächlich wirksam ist. Wichtig ist es, eine schriftliche Kündigung einzureichen, die alle relevanten Angaben zum Kunden und Vertrag enthält und die fristgerecht, das heißt spätestens zum im Vertrag angegebenen Datum, erfolgt. Wenn man bei der Kündigung einen Fehler macht, verlängert sich der Vertrag eventuell trotz Kündigung. Diese Verlängerung kann je nach Vertrag bis zu zwei weitere Jahre bindend sein. Daher ist es sehr wichtig, bei der Kündigung des Handyvertrages korrekt vorzugehen und die folgenden Punkte zu beachten:
1. Form der Kündigung
Die Kündigung hat auf jeden Fall schriftlich beim Anbieter Ihres Handyvertrages zu erfolgen. Mit schriftlich ist hier tatsächlich der Postweg gemeint. In aller Regel sind Kündigungen per E-Mail nicht wirksam. Achten Sie auf die korrekte Anschrift Ihres Handyanbieters. Wenn Sie bei der Kündigung hundertprozentige Sicherheit wünschen ist es sinnvoll, diese per Einschreiben zu verschicken. So haben Sie im Zweifelsfall einen Nachweis darüber, dass Sie tatsächlich ein Kündigungsschreiben abgeschickt haben.
Folgende Angaben gehören auf jeden Fall in das Kündigungsschreiben:
a) die vollständigen Angaben zu Ihrem Absender, das heißt Name und Anschrift
b) die Vertragsdaten, das heißt Kundennummer, Handynummer, Laufzeit des Vertrages
c) die Formulierung der Kündigung selbst, beispielsweise in Form von "hiermit kündige ich den Vertrag (Vertragsnummer) fristgerecht zum (Datum)
Sobald der Handyanbieter die Kündigung erhalten hat, geht per Post eine Bestätigung an Sie heraus. Sollten Sie diese nicht erhalten, fordern Sie sie schriftlich oder telefonisch an. Die Bestätigung ist die Garantie dafür, dass Sie Ihren Vertrag gekündigt haben. Nur mit ihr können Sie die Kündigung nachweisen.
Wichtig ist die genaue Beachtung der Kündigungsfristen in Ihrem Kündigungsschreiben, näheres dazu findet sich im nächsten Abschnitt.
2. Kündigungsfristen
Bei Abschluss des Handyvertrages vereinbart man eine bestimmte Laufzeit für den Vertrag sowie eine Frist, zu der der Vertrag gekündigt werden kann. Es ist sehr wichtig, diese Daten immer im Auge zu behalten und den Vertrag fristgerecht zu kündigen. Versäumt man die Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag automatisch. Bei manchen Verträgen kann diese automatische Verlängerung bis zu zwei Jahre betragen. Aus diesem Grund ist muss die Kündigungsfrist immer beachtet werden. Kündigt man den Vertrag fristgerecht, endet er zum im Vertrag festgesetzten Datum. Sicherheitshalber sollte man dieses Datum ins Kündigungsschreiben mit einbeziehen, siehe Punkt 1.
3. Ausnahmen zu Kündigungsfristen
Unter bestimmten Bedingungen kann ein Vertrag frühzeitig gekündigt werden. Für den Kunden ist das so gut wie nie möglich, alle Handyanbieter bestehen auf der Einhaltung der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Der Handyanbieter kann jedoch bei Unregelmäßigkeiten den Vertrag vorzeitig beenden. Diese Möglichkeit besteht zum Beispiel dann, wenn der Kunde mehrfach angemahnte Rechnungen nicht begleicht. Der Handyanbieter kündigt dann den Vertrag fristlos. Dies ist allerdings keine geeignete Möglichkeit, frühzeitig aus einem bestehenden Vertrag herauszukommen, denn mit der fristlosen Kündigung sind diverse Unannehmlichkeiten verbunden. Zum einen entstehen durch die Mahnungen zusätzliche Kosten. Zum anderen stellen die Handyanbieter den Kunden sämtliche Kosten in Rechnung, die ihnen durch Nichteinhaltung des Vertrages entstanden sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass der Kunde bei der fristlosen Kündigung die Grundgebühr für alle Monate zahlen muss, die der Vertrag unter normalen Umständen noch gelaufen wäre. das kann unter Umständen sehr teuer werden.
Die einzige andere Möglichkeit, frühzeitig aus einem Handyvertrag herauszukommen, besteht normalerweise im Wechsel zu einem anderen Tarif beim gleichen Anbieter. Bevor Sie als Kunde einen solchen Schritt unternehmen, sollten Sie sich die damit verknüpften Bedingungen genau ansehen. Ein Nachteil des Tarifwechsels ist es, dass die Vertragslaufzeit damit meist von Neuem beginnt. Man hat also statt der Restlaufzeit des alten Vertrages erneut eine längere Vertragsbindung. Dies lohnt sich nur, wenn der neu angebotene Tarif erheblich günstiger ist als der alte und Sie als Kunde ohnehin langfristig bei Ihrem Handyanbieter bleiben möchten.